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Heinemann Asbest Entsorgung Demontage

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HEINEMANN GMBH – SCHADSTOFFSANIERUNG IN HESSEN

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ASBEST AUF DÄCHERN UND IN GEBÄUDEN

Asbestsarnierung TRGS Asbestsarnierung TRGS

Asbestzementprodukte wurden bis Ende der 80er Jahre in vielen Variationen hergestellt und verbaut. Am bekanntesten sind wohl  Welleternitplatten und Fassadenverkleidungen. Aber auch  in Blumenkästen, Heizungsverkleidungen, Rohren, Sanitärwänden,  Floor-Flex Bodenfliesen, sogar in Stand-Aschenbechern findet man diesen gefährlichen Baustoff  noch in großen Mengen. 

 

Damit das Gebäude bei deren Demontage nicht mit Asbestfasern kontaminiert wird, sollten diese Arbeiten von einem zertifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden.

 

 

Asbestsanierung nach TRGS 519

In der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest) sind die besonderen Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten von Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen, sowie deren Entsorgung definiert.

 

Jede Asbestsanierung unterliegt der Anmelde- und Mitteilungspflicht bei dem zuständigen Regierungspräsidium, Staatl. Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und der zuständigen Bau BG. 

 

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie den gesamten behördlichen Schriftverkehr. 

 

Dazu gehören:

• Anmeldung der Baustelle

• Mitteilung an die Behörden

• Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan gem. § 7

• Anhang III Nr. 2.4.4 GefStoffV

• Erstellung einer Betriebsanweisung

• Festlegung des Entsorgungsweges (inkl. Nachweis gem. §§15 ff NachwV)

 

 

Die Arbeiten werden bis zu deren erfolgreicher Fertigstellung von einem Staatl. Geprüften Aufsichtsführenden vor Ort beaufsichtigt und von uns professionell, fachmännisch und mit den ggf. erforderlichen Maßnahmen erledigt.

 

Jedes ausführende Unternehmen muss seine technische und personelle Kompetenz nachweisen.

 

Das erforderliche Fachwissen im Umgang mit Asbest haben unsere Fachkräfte auf staatlich anerkannten Lehrgängen, den kontinuierlichen Weiterbildungsmaßnahmen im Umgang mit Schadstoffen und bei der erfolgreichen Realisierung der verschiedensten Bauvorhaben erlangt.

 

 

ENTSORGUNG VON KÜNSTLICHER MINERALWOLLE

 

Grundlage der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Demontage und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern ist die TRGS 521 (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle). 

Der Begriff  Künstliche Mineralwolle (KMF) umfasst Dämmstoffe aus Glaswolle oder Steinwolle, die als Dämmstoff in den Wänden und Dächern vieler Häuser verbaut wird. Dort dient sie vor Allem zur Wärmedämmung, wobei Steinwolle auch der akustischen Dämmung dient. 

 

Bei unsachgemäßem Umgang mit KMF kann es zu oberflächlichen Reizungen der Haut und der Schleimhäute oder zu einer allergischen Reaktion kommen. Besondere Aufmerksamkeit verdient hier jedoch der Staubschutz der Lunge, da feine Fasern eindringen und krebserregende Wirkungen entfalten können.

 

Die Sanierung und Entsorgung von KMF belastetem Material sollte daher ebenfalls ausgebildeten Fachleuten überlassen werden.

 

Mit unserer technischen Ausstattung, Kränen, Aufzügen und Transportfahrzeugen bieten wir unseren Auftraggebern eine professionelle, sichere, schnelle und dennoch kostengünstige Lösung für jedes Objekt - ob groß oder klein.

 

Um den Schutz unserer Mitarbeiter und Dritter zu gewährleisten, setzten wir ausschließlich geprüfte und zugelassene Maschinen und Geräte ein, ebenso sind eine entsprechende Schutzkleidung und die regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung unserer Mitarbeiter für uns eine selbstverständliche Voraussetzung. 

 

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um die Entsorgung von künstlicher Mineralwolle.

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